Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von YOWA – Pascal Amacker
www.yowa.ch
Gegenstand
Diese Regelung bildet die Grundlage für alle bei YOWA – Pascal Amacker gebuchten Kurse, Touren, Flüge und Events (im Folgenden «Veranstaltungen» genannt), soweit im Einzelfall keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil aller Einzelverträge zwischen YOWA und dem Kunden.
Anmeldung und Zahlungsfristen
Die Anmeldung erfolgt online über www.yowa.ch, per E-Mail oder mündlich. Als angemeldet gilt, wer die Buchung schriftlich bestätigt, erhalten hat. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde die Zahlungsinformationen. Die Bezahlung kann per Banküberweisung, Bar oder Twint erfolgen.
-
Eintägige Veranstaltungen sind spätestens am Veranstaltungstag zu bezahlen.
-
Mehrtägige Veranstaltungen sind 28 Tage im Voraus zu bezahlen
Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Angebot zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
Für eintägige Angebote gelten folgende Stornierungsgebühren:
-
Bis 28 Tage vor der Veranstaltung: kostenloser Rücktritt.
-
Ab dem 28. Tag: 30 % des Veranstaltungspreises.
-
Ab dem 14. Tag: 60 % des Veranstaltungspreises.
-
Ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt: 100 % des Veranstaltungspreises.
Für mehrtägige Angebote gelten folgende Stornierungsgebühren:
-
Bis 56 Tage vor der Veranstaltung: kostenloser Rücktritt.
-
Ab dem 56. Tag: 30 % des Veranstaltungspreises.
-
Ab dem 28. Tag: 60 % des Veranstaltungspreises.
-
Ab dem 14. Tag oder bei Nichtantritt: 100 % des Veranstaltungspreises.
Für Angebote mit Leistungen Dritter (z. B. Hotel, Transport, Bergbahnen) gelten die gleichen Stornierungsbedingungen zuzüglich allfälliger Kosten des Dienstleisters. Eine Annullationskostenversicherung wird empfohlen.
Rücktritt durch den Organisator
YOWA behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Beteiligung, schlechten Witterungsverhältnissen, Naturgewalten, Unfall oder Ereignissen höherer Gewalt abzusagen oder abzubrechen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen rückerstattet. Bei vorzeitigem Abbruch aufgrund solcher Umstände besteht kein Anspruch auf Rückvergütung noch ausstehender Leistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen
Der Kunde verpflichtet sich folgende Regeln einzuhalten:
-
Teilnahme mit technisch einwandfreier, der Aktivität entsprechender Ausrüstung.
-
Tragen geeigneter Sicherheitsausrüstung
-
Bei Skitouren und Freeride: vollständige LVS-Ausrüstung (LVS-Gerät, Schaufel, Sonde) ist obligatorisch.
-
Angepasste Kleidung an Wetter, Ort und Jahreszeit.
-
Mitführen von Getränken, Verpflegung und persönlichen Medikamenten.
-
Eigenverantwortliches Handeln, insbesondere Selbsteinschätzung des eigenen Könnens.
-
Respektvolles Verhalten gegenüber Umwelt, Mitmenschen und weiteren Beteiligten.
-
Befolgen der Weisungen der Guides oder Piloten während der Veranstaltung.
-
Verfügen über die in der Ausschreibung geforderten Fähigkeiten und Voraussetzungen.
Bei Nichteinhaltung einzelner Regeln kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Allgemeine Bestimmungen
Die Teilnahme an den von YOWA angebotenen Veranstaltungen und Aktivitäten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Teilnehmer sind sich bewusst und erklären sich damit einverstanden, dass der Ablauf und die Dauer der Veranstaltungen – beispielsweise aufgrund von Wetterumschwüngen, Gelände- oder Schneeverhältnissen – jederzeit Änderungen unterliegen können. Insbesondere können Start-, End- oder Rückkehrzeiten variieren; ein Anspruch auf Durchführung exakt nach Plan besteht nicht.
Jeder Teilnehmer muss selbstverantwortlich einschätzen, ob er den Anforderungen der jeweiligen Aktivität oder einzelner Abschnitte davon gewachsen ist, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Im Zweifelsfall hat der Teilnehmer im Sinne der eigenen Sicherheit vorsichtig zu agieren (z. B. eine schwierige Passage zu Fuss zu bewältigen). YOWA und ihre Guides sind nicht verpflichtet, jede Gefahrenstelle abzusichern oder auf sämtliche Gefahren im Gelände hinzuweisen.
Die Teilnehmer verpflichten sich ausserdem, sicherheitsrelevante Weisungen der Guides strikt zu befolgen und gesundheitliche Probleme oder Beeinträchtigungen rechtzeitig mitzuteilen.
Haftung
YOWA haftet für Personen- und Sachschäden grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch YOWA oder ihre Erfüllungsgehilfen. Jegliche darüberhinausgehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Teilnahme an den Aktivitäten erfolgt stets auf eigenes Risiko der Teilnehmer. Outdoor-Sportarten wie Mountainbiken, Gleitschirmfliegen, Skifahren und ähnliche Unternehmungen sind mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (z. B. Stürze, Kollisionen, Lawinen, Wetterumschwünge, Materialversagen oder Steinschlag im Gebirge). Der Teilnehmer muss sich dieser inhärenten Gefahren bewusst sein und ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsicht walten lassen. YOWA übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, sofern nicht gesetzlich eine zwingende Haftung vorgeschrieben ist.
Jeder Teilnehmer ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich. Eine Unfallversicherung wird vorausgesetzt. Der Abschluss einer Annullationskosten- und privaten Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
Soweit YOWA Ausrüstung an Teilnehmer verleiht oder zur Verfügung stellt, sind die Teilnehmer verpflichtet, diese sorgsam zu behandeln. Der Teilnehmer haftet für Beschädigungen oder den Verlust von genutzter Leih- oder Mietausrüstung. YOWA haftet nicht für Schäden, die auf das Verhalten von externen Leistungsträgern oder Drittanbietern zurückzuführen sind.
Bildmaterial
Fotos und Videos, auf denen Teilnehmer erkennbar sind, dürfen – sofern kein schriftlicher Widerspruch vorliegt – von YOWA für Dokumentation und Werbezwecke verwendet werden.
Schlussbestimmungen
YOWA behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu ändern. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzbestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt und rechtswirksam ist. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz von YOWA Pascal Amacker.